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101. Verpflegungszuschuss und Wegezeitentschädigung: Änderungen ab Januar 2023  
Im Zuge der Tarifverhandlungen Lohn und Gehalt im Jahr 2021 wurden auch Änderungen zum Verpflegungszuschuss und zur Wegezeitentschädigung im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) beschlossen, die ab 1.…  
102. Hinweise zu Angaben in Ausbildungsverträgen  
Der ZDB hat ein aktuelles Hinweisblatt zu Angaben in Ausbildungsverträgen unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Regelungen erstellt. Mit Änderung des § 11 BBiG (Vertragsniederschrift) aufgrund…  
103. Pflegeversicherung - Beitragssteigerung gestaffelt nach Kindern  
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 einer Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung zugestimmt. Ab dem 1. Juli 2023 gelten damit für Versicherte unterschiedliche Beitragssätze in der…  
104. CO2-Leitfaden und Berechnungstool für den CO2-Fussabdruck  
Ermittlung des betrieblichen CO2-Fussabdruckes: Leitfaden und Tool für LBB-Mitglieder Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen ist in aller Munde und kommt mit großen Schritten auf…  
105. Gunther Neumann  
Gunther Neumann Kerschensteinerstr. 10 95448 Bayreuth mfr-ofr@lbb-bayern.de 0921 9530 0921 94693  
106. Gunther Neumann  
Gunther Neumann Fürther Straße 9 90429 Nürnberg neumann@lbb-bayern.de 0911 92665-80 0911 92665-88  
107. Ingrid Heut  
Ingrid Heut Chamer Straße 18 93473 Arnschwang  
108. Neuer ZDB-Leitfaden zur Mantelverordnung (EBV und BBodSchV)  
Seit 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die neue Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft – mit  großen Änderungen für die Baupraxis. Der ZDB stellt…  
109. Wahlprüfsteine der Bayerischen Bauwirtschaft zur Landtagswahl in Bayern 2023  
Die Bayerische Bauwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen. Im Wohnungsbau und im öffentlichen Hoch- und Tiefbau führen hohe Baukosten, steigende Bauzinsen und die fehlende…  
110. Neuregelung für das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten durch Bauhandwerker - Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024  
Am 1. Juli 2024 tritt Artikel 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung in Kraft. Damit endet eine dreijährige Übergangsfrist für das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten.…  
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